Die Redezeit von Wohnungseigentümern auf Eigentümerversammlungen darf begrenzt werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn den Veranstaltern der Versammlung ,,überlange Sitzungen" drohen. Eine Redeordnung für die Versammlung ist also rechtmäßig. Der Redeschwall einzelner Wohnungseigetümer dürfe auf diese Weise beschränkt werden.
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