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BGH: bauliche Veränderung ohne Zustimmung der WEG muss zurückgebaut werden

Der Vermieter einer Eigentumswohnung hat einen Balkon zum Wintergarten umgebaut und Fenster durch einen Balkon ersetzt, ohne dazu die Zustimmung aller anderer Wohnungseigentümer der Anlage eingeholt zu haben. Dann ist er verpflichtet, auf Antrag auch nur eines Eigentümers den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Ist der Eigentümer dazu nicht bereit, so kann der Rückbau gegen Erstattung der Kosten per ,,Ersatzvornahme" vorgenommen werden. Der in der Wohnung lebende Mieter ist verpflichtet, diesen Rückbau zu dulden. (Bundesgerichtshof, V ZR 112/06)

 
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