E-Mail Drucken

Geteilter Kellerraum mit einem Fenster darf nicht verschalt werden

Teilt sich der Besitzer einer Eigentumswohnung mit einem anderen einen mit einem Lattenrost geteilten Kellerraum, der aber nur auf der Seite des Nachbarn über ein Fenster verfügt so darf dieser die Trennwand nicht ohne Zustimmung des ,,Fensterlosen" mit Spanplatten einschalen, wenn dadurch das Licht ausgesperrt wird. (Oberlandesgericht München, 32 Wx 71/05)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm