Teilt sich der Besitzer einer Eigentumswohnung mit einem anderen einen mit einem Lattenrost geteilten Kellerraum, der aber nur auf der Seite des Nachbarn über ein Fenster verfügt so darf dieser die Trennwand nicht ohne Zustimmung des ,,Fensterlosen" mit Spanplatten einschalen, wenn dadurch das Licht ausgesperrt wird. (Oberlandesgericht München, 32 Wx 71/05)
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!