Kommt es wegen mehrerer Wassereinbrüche in einer Wohnungseigentumsanlage zu Schäden in den Räumen eines Eigentümers, so kann er Schadenersatz vom Verwalter der Anlage verlangen, wenn dieser es versäumt hat, die zur Mängelbeseitigung erforderliche Instandsetzung auf den Weg zu bringen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 281/05)
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