E-Mail Drucken

Streitwert bei Entzug des Eigentums ist der Verkehrswert

Ist der Besitzer einer Eigentumswohnung mit seinen Wohngeldzahlungen an die Gemeinschaft im Rückstand und droht ihm deshalb der Entzug seines Eigentums, so wird in einem Prozess der Streitwert nach dem Verkehrswert der Immobilie bemessen. (Bundesgerichtshof, V ZR 28/06)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm