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Außerordentliche Abberufung der Verwalterin wegen Attacke eines Miteigentümers

Attackiert die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Mitglied des Beirats mit scharfen Worten und nennt die Frau (die ebenfalls Eigentümerin ist) eine ,,Meisterin der Demagogie und der Provokation", so hat die Gemeinschaft das Recht, die Verwalterin abzubestellen. Die Äußerungen belegen ,,eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses", eine außerordentliche Abberufung der Verwalterin ist gerechtfertigt. (Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 37/07)

 
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Kommentare 

 
#1 Husmaster 2012-01-06 15:48
Was ist wenn sich die Verwaltung mit den anderren Eigentümern verbindet und dann gegen einen arbeitet????
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