E-Mail Drucken

BGH: Nutzungsbeschränkung "betreutes Wohnen" möglich

In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentumsanlage kann geregelt sein, dass Wohnungen nur ,,im Sinne betreuten Wohnens genutzt werden dürfen". Allerdings können Eigentümer nicht verpflichtet werden, einen Betreuungsvertrag ,,mit einer zeitlichen Bindung von mehr als zwei Jahren abzuschließen". (Bundesgerichtshof, V ZR 289/05)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm