Erwähnt der Verkäufer einer Eigentumswohnung nicht, dass in der Wohnungseigentumsanlage bald eine aufwändige und teure Sanierung ansteht, so kann der Kauf rückgängig gemacht werden, wenn der Verkäufer die Maßnahmen arglistig verschwiegen hat. (Landgericht Köln, 3 O 321/01)
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