Eine Familie mit Wurzeln in Polen, die in einer Eigentumswohnung lebt, darf keine Satellitenschüssel am Fenster anbringen, wenn die Eigentümergesellschaft dagegen ist. Das gelte auch, wenn die Familie über Kabel zwei Programme aus Polen, aber keins aus der ,,alten Heimat" (Oberschlesien) empfangen kann. (Bundesgerichtshof, V ZR 10/09)
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