Eine Eigentümerversammlung kann nicht per Telefonkonferenz abgehalten werden. Die auf einer solchen ,,Versammlung" gefassten Beschlüsse für die Eigentümergemeinschaft sind unwirksam. (Amtsgericht Königstein, 27 C 955/07)
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Eine Eigentümerversammlung kann nicht per Telefonkonferenz abgehalten werden. Die auf einer solchen ,,Versammlung" gefassten Beschlüsse für die Eigentümergemeinschaft sind unwirksam. (Amtsgericht Königstein, 27 C 955/07)
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