E-Mail Drucken

Keine Eigentümerversammlung per Telefonkonferenz

Eine Eigentümerversammlung kann nicht per Telefonkonferenz abgehalten werden. Die auf einer solchen ,,Versammlung" gefassten Beschlüsse für die Eigentümergemeinschaft sind unwirksam. (Amtsgericht Königstein, 27 C 955/07)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm