Eine Vereinbarung der Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage, Heizkosten künftig ausschließlich nach Verbrauch (und nicht mehr nach einem Schlüssel 70:30 Verbrauch/Wohneinheiten) abzurechnen, kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden. (Das hier in der Gemeinschaftsordnung vorgesehene Quorum von drei Vierteln aller Stimmen musste nicht erreicht sein, da die Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten nach der zwischenzeitlich in Kraft getretenden Heizkostenverordnung möglich war. Außerdem führte die neue Verteilung ,,nicht zu einer groben Benachteiligung einzelner Eigentümer".) (BGH, V ZR 221/09)
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