Thermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Heizungswärmeregelung dienen (auch) dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Eigentümer einer Wohnungseigentumanlage. Sie sind deshalb Gemeinschaftseigentum. Das hat zur Folge, dass die Kosten für Reperatur und Austausch "Kosten der Verwaltung" sind. Was bedeutet, dass nicht ein betroffener Sondereigentümer allein, dessen Fußbodenheizung ausgefallen ist, die Kosten der Reparatur zu tragen hat, sondern alle Wohnungseigentümer dafür zuständig sind.
(Oberlandesgericht Stuttgart, 8 W 404/07)
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