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Vergütung für den Beiratsvorsitzenden

Eine Jahresvergütung von 500 € für den Beiratsvorsitzenden widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. (KG Berlin 24W194/02)

 
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Kommentare 

 
#1 Günther Dworschak 2010-09-01 17:26
Gibt es Anregungen des BGH oder OLG über eine Vermögensschade nshaftpflichtve rsicherung für Verwaltungsbeir äte?
Wenn Ja, bitte mir die Info hierzu zu kommen lassen.

mfg
G.Dworschak
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