Eine Jahresvergütung von 500 € für den Beiratsvorsitzenden widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. (KG Berlin 24W194/02)
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Eine Jahresvergütung von 500 € für den Beiratsvorsitzenden widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. (KG Berlin 24W194/02)
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Kommentare
Wenn Ja, bitte mir die Info hierzu zu kommen lassen.
mfg
G.Dworschak