E-Mail Drucken

Verwaltervergütung schrumpft nicht mit Anzahl der Wohneinheiten

Ist im Verwaltervertrag vereinbart, daß der Verwalter nach der Zahl der Wohneinheiten zu vergüten ist, reduziert sich der Vergütungsanspruch des Verwalters nicht dadurch, daß zwei getrennte Wohneinheiten zu einer Einheit zusammengeführt werden. Die Zusammenlegung von zwei Einheiten führt nicht zu einer meßbaren Minderung des Verwaltungsaufwands. (AG Duisburg, 9 II 36/00)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm