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Außerordentliche Abberufung des Verwalters

Attackiert ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Mitglied des Beirats mit scharfen Worten und nennt dessen Miteigentümerin und Frau “Meisterin der Demogagie und Provokation”, so hat die Gemeinschaft das Recht, den Verwalter abzubestellen. Eine außerordentliche Abberufung des Verwalters ist gerechtfertigt, da die Äußerungen eine “nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses” belegen. OLG Köln, 16Wx37/07.

 
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