E-Mail Drucken

Unterlassungsanspruch gegen Bordellbetrieb

Erlaubt die Teilungserklärung Vergnügungsbetriebe auch mit starken Kundenverkehr und Nachtbetrieb, so beinhaltet dieses nicht, daß damit ein Bordellbetrieb unterhalten werden kann. Den Wohnungseigentümern steht bei Einrichtung eines solchen Betriebes sodann ein Unterlassungsanspruch zu. (OLG Karlsruhe 14 Wx 98/00)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm