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Satellitenschüssel auf Balkon

Installiert ein Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage eine Satellitenschlüssel – für alle übrigen Nachbarn gut sichtbar – auf seinem Balkon, so kann ihm die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss auferlegen, die Schlüssel wieder zu demontieren und auf dem Dach anzubringen. Denn durch die Montage auf dem Balkon wird das äußere Erscheinungsbild der Fassade beeinträchtig. (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, 20 W 186/03)

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