E-Mail Drucken

Heizkostenverordnung gilt auch für Wohnungseigentümer

In diesen Wochen beginnen in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften die neuen Abrechnungszeiträume. Oft müssen sie ab diesem Zeitpunkt eine andere Verteilung der Heizkosten einführen. Darauf weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum hin. Denn seit Anfang des Jahres gilt eine neue Heizkostenverordnung, an die sich auch Wohnungseigentümergemeinschaften halten müssen.

 

 



Veränderungen bringt die Heizkostenverordnung vor allem für Wohnanlagen mit Baujahr vor 1994, die zwischenzeitlich nicht energetisch modernisiert wurden. Denn die neue Verordnung schreibt vor, dass in Gebäuden, die
•    die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen,
•    in denen die Strangleitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind und
•    die mit einer Öl- oder Gasleitung versorgt werden,
der Verteilerschlüssel auf 30 Prozent Grundkosten zu 70 Prozent Verbrauchskosten umgestellt werden muss. Bisher wurden die Heiz- und Warmwasserkosten in diesen Häusern meist zu 50 Prozent nach der Fläche und zu 50 Prozent nach dem Verbrauch verteilt.

Die Gemeinschaft könne auch nicht einfach beschließen, die Heizkosten anders zu verteilen, so wohnen im eigentum. Denn § 3 der Heizkostenverordnung schreibe klar vor, dass sie auch auf Wohnungseigentum anzuwenden ist. Wörtlich heißt es: „Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf Wohnungseigentum anzuwenden unabhängig davon, ob durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser getroffen worden sind.“

Allerdings werde in vielen Gemeinschaften oft nicht ganz eindeutig zu klären sein, ob sie zur Änderung des Verteilerschlüssels tatsächlich verpflichtet sind, warnt der Verein. Denn laut Verordnung ist der Schlüssel 50:50 weiterhin erlaubt, wenn die Leitungen für die Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind. „So werden sich in vielen Gemeinschaften die Geister darüber scheiden, ob in ihrem Haus die Leitungen nun ‚überwiegend‘ gedämmt oder ungedämmt sind“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum.
 
„Wir raten dazu, im Zweifelsfall die Leitungen für die Wärmeverteilung in jedem Fall zu dämmen und danach die Heizkosten zu 70 Prozent verbrauchsabhängig abzurechnen“, so Heinrich. „Mit dem Dämmen der Heizungs- und Warmwasserrohre lässt sich der Energieverbrauch deutlich senken und eine überwiegend verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist ein wichtiger Anreiz für jeden einzelnen zum sparsamen Umgang mit Energie.“

 

 
auch lesenswert:

Kommentare 

 
+3 #1 Teichmann 2009-06-19 23:22
Hat das Urteil OLG Hamm 30Re/Miet4/92 noch Gültigkeit?
Zitieren
 
 
+2 #2 Jan 2009-07-03 11:38
Hallo euch allen,

ich bin etwas verwundert über den obigen Artikel zum einen wegen der Ungenauigkeiten des Autors. Zum anderen über die Fragwürdige Aussage von Frau Gabriele Heinrich. Vielleicht wurde Sie aber auch nur sehr verkürzt Wiedergegeben.

In der Heizkostenveror dnung von 2009 heisst es:" ....freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt...." Es wird also nur von den freiliegenden gesprochen..... Laut gesetztes Text sind nur diese Leitungen von Entscheidungsre levanz! Und die Verordnung spricht von Gebäude, es sind also nicht nur die Wohnungen selber gemeint sondern auch Leitungen die im Keller verlaufen.
Es gibt Ableseunternehm en wie http://www.brunata-hamburg.de die behaupten. weiterhin sei zu Prüfen ob die nicht freiliegenden Leitungen gedämmt sind. Sollte dies nicht der Fall sein besteht nach Brunata weiterhin Wahlfreiheit.
Was haltet ihr von dieser Rechtsauffassun g im Lichte der Heizkostenveror dnung 2009, welche nur von freiliegenden Leitungen spricht und nur diese als Beurteilungskri terium heranzieht?

Ein sonniges Wochenende euch allen...
Jan
Zitieren
 

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm