Wohnungseigentümer müssen die Anlegung eines Rollstuhlweges auf dem gemeinschaftlichen Grundstück dulden. Architektonisch-ästhetische Gesichtspunkte, die sonst bei baulichen Veränderungen eine Rolle spielen, haben in diesen Fällen in den Hintergrund zu treten.
LG Mannheim vom 16.08.1995, Aktenz. 4 S 47/95
| < Zurück | Weiter > |
|---|


Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!