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Montag, den 15. Februar 2010 um 14:38 Uhr |
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Die Beziehung zwischen dem Verwalter einer Wohnanlage und den Eigentümern bzw. den Mietern ist eine ganz besondere. Sie geht häufig über einen rein geschäftsmäßigen, sachlichen Kontakt hinaus.
Denn Entscheidungen, die das ureigenste Wohnumfeld eines Menschen betreffen, werden von den Betroffenen häufig entsprechend emotional wahrgenommen. Streitfälle sind dabei nicht zu vermeiden - egal, ob es um Detailfragen der Hausordnung, die Anbringung von Blumenkästen auf dem Balkon oder um Abrechnungsprobleme geht. |
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Freitag, den 05. Juni 2009 um 11:35 Uhr |
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In diesen Wochen beginnen in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften die neuen Abrechnungszeiträume. Oft müssen sie ab diesem Zeitpunkt eine andere Verteilung der Heizkosten einführen. Darauf weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum hin. Denn seit Anfang des Jahres gilt eine neue Heizkostenverordnung, an die sich auch Wohnungseigentümergemeinschaften halten müssen.
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Montag, den 04. Mai 2009 um 15:26 Uhr |
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Will ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung durchsetzen, beispielsweise seinen Balkon verglasen, braucht er seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes dafür nicht mehr zwingend das OK aller betroffenen Miteigentümer.
Anlässlich einiger missverständlicher Darstellungen in den Medien weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum darauf hin, dass die Gemeinschaft die Maßnahme jetzt auch mit Mehrheit beschließen kann.
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Mittwoch, den 15. April 2009 um 08:57 Uhr |
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Ein Eigentümer darf zwar nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft neue Iso-Fenster einbauen lassen. Tut er es aber doch, so hat dies keine Konsequenzen – eine Rückbaupflicht besteht laut eines Urteils nicht.
Wohnungseigentümer, die alte Fenster gegen wärmedämmende Isolierglas-Fenster austauschen wollen, dürfen dies normalerweise nicht eigenmächtig ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft tun. Denn ein solcher Eingriff ist eine bauliche Veränderung am Gebäude und bedarf laut Gesetz deshalb der Zustimmung der Gemeinschaft. Allerdings: Widersetzt sich ein Wohnungseigentümer dieser Regelung, so hat er keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, zitiert das Immobilienportal Immowelt.de ein Urteil des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg (Az.: 24 W 15/07). |
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Freitag, den 27. März 2009 um 14:42 Uhr |
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Jeder Eigentümer einer Wohnung vertraut darauf, dass die von ihm überwiesenen Hausgelder (für Strom, Gas und Wasser) von der Verwaltung korrekt an die zuständigen Versorger weiter gegeben werden. Was aber, wenn das nicht geschehen ist?Wenn ein untreuer Verwalter die zum Teil erheblichen Summen auf kriminelle Weise zweckentfremdet hat? |
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Freitag, den 27. März 2009 um 14:39 Uhr |
Rollstuhlfahrer haben auch in einer Wohnungseigentumsanlage einen Anspruch darauf, sich in ihrem sozialen Umfeld zu bewegen und soweit wie möglich Kontakt zur Außenwelt zu halten. Dazu gehört es auch, dass ihnen ihre ohnehin schon schwierige Fortbewegungsmöglichkeit erleichtert wird, wenn dies sich baulich realisieren lässt.
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