BGH: Heizkostenabrechnung nur nach tatsächlichem Brennstoffverbrauch

Mit Urteil vom 01.02.2012 hat der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Vermieter bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung nicht die im Abrechnungszeitraum geleisteten (Abschlags-)Zahlungen an das Versorgungsunternehmen (Abflussprinzip) zu Grunde legen darf.

Vielmehr ist nach dem Leistungsprinzip zu verfahren, es müssen also die Kosten des tatsächlich verbrauchten Brennstoffs als Abrechnungsgrundlage herangezogen werden.

 

Abfallentsorgung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Fast jeder Mensch in Deutschland bezahlt - direkt oder indirekt - Gebühren für die Müllentsorgung. Da lag es nahe, dass einige dieser Bürger auch einmal auf die Idee kommen würden, dies steuerlich geltend zu machen.

Das sei eine abzugsfähige haushaltsnahe Dienstleistung, meinte eine Familie im Rheinland. Die Steuerzahler hatten damit keinen Erfolg.

 

Die gefährlichen Tage

Um Weihnachten, Silvester und Neujahr herum haben die meisten Menschen nur wenig Zeit. Sie müssen die Festtage organisieren, Geschenke einkaufen und immer gleich für mehrere Tage Lebensmittel besorgen.

Trotzdem sollte man sich auch in diesen Wochen noch einigermaßen sorgfältig und aufmerksam in dem feierlichen Umfeld bewegen. Es gibt nämlich gerade dann viele Gefahrenquellen wie brennende Adventskränze, umstürzende Christbäume und verirrte Feuerwerkskörper. Das alles kann zu Zivilprozessen führen, ebenso wie eine allzu auffällige Lichterkette am Balkon.

 

 

Fünf Stolpersteine beim Mietvertrag

Die wenigsten Mieter wissen genau, worauf sie sich mit ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag einlassen. Fünf Punkte, die man vor der Unterzeichnung wissen sollte, erläutert das Immobilienportal immowelt.de.

Kaum ein Mieter weiß bis ins Detail, welche Rechte und Pflichten mit einer Unterschrift auf dem Mietvertrag auf ihn zukommen. Um böse Überraschungen und Streitigkeiten zu vermeiden, weisen wir auf fünf Stolpersteine hin.

 

Verwaltungsbeirat: die ständige Vertretung der Wohnungseigentümer

Der Verwaltungsbeirat ist das Gremium, das neben der Eigentümerversammlung die Interessen der Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung vertritt.

Die wichtigste Aufgabe des Beirates ist die Überprüfung des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung.

Die Bestellung des Verwaltungsbeirates ist nicht zwingend vorgeschrieben, sofern die Teilungserklärung oder die Gemeinschaftsordnung es aber nicht ausdrücklich ausschließt, unbedingt zu empfehlen.

 


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