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Mietminderung wegen Ausbau der Eisenbahnstrecke

Wird nach dem Mietvertragsabschluss eine in der Nähe der Mietwohnung verlaufende Eisenbahnstrecke unter erheblichem Lärm ausgebaut und war dies bei Vertragsschluss noch nicht absehbar, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt (LG Köln 10 S 295/99 WM 2001, 78).
 
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