Nicht nur Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, dass es an ihrem Arbeitsplatz in den Sommermonaten nicht zu heiß wird. Auch Gewerbetreibende können von ihrem Vermieter verlangen, dass die Temperaturen in ihren Räumen mindestens sechs Grad unter den Temperaturen ,,außer Haus" liegen. Andernfalls liegt ein Mietmangel vor - mit dem Recht auf Mietkürzung. (Oberlandesgericht Hamm, 30 U 131/06)
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