Ein Mieter darf seine Miete nicht deshalb (hier geschehen um fünf Prozent) mindern, weil aus Öfen von Nachbarhäusern teilweise ,,beißender Qualm" in seine Wohnung zieht und dies auch auf die Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe zurückzuführen sei. Dies insbesondere dann nicht, wenn es sich um ein älteres Wohngebiet handelt, ,,in dem auch noch Heizungsanlagen verwandt werden", so das Amtsgericht Münster. Dass dabei ,,gelegentlich falsche Brennstoffe verwendet" würden, berechtige ,,noch nicht" zu einer Mietminderung. (AZ: 3 C 3832/06)
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