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Hinnahmne der Mietminderung durch Vermieter bedeutet Anerkennung

Beanstandet der Vermieter zunächst die Mietminderung des Mieters und nimmt er sie dann eineinhalb Jahre rügelos hin, kann er keinen Anspruch auf volle Mietzinszahlung mehr geltend machen (LG Köln 12 S 19/00 WM 2001, 79).
 
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