E-Mail Drucken

Mietminderung wegen Bauarbeiten direkt gegenüber

Wird ein großes öffentliches Gebäude im Innenstadtbereich saniert, zum Teil abgerissen und wieder errichtet, so darf ein Mieter, der direkt gegenüber in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus lebt, die Miete für die Zeit der Bauarbeiten mindern, wenn er erheblich durch Lärm und Schmutz belästigt wird. (Amtsgericht Gelsenkirchen, 3b C 779/05)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm