E-Mail Drucken

Mietminderung bei unbenutzbarer Toilette 50 %

Kann eine Mieterin ihre Toilette nicht benutzen, weil die verstopft ist, und unternimmt der Vermieter nichts dagegen, obwohl er von der Bewohnerin  informiert wurde, so darf die Mieterin die Miete mindern. Das Amtsgericht Hannover hielt 50 Prozent Minderung und 250 Euro ,,Schmerzensgeld" für angemessen. (AZ: 559 C 3475/08)

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm