Kann eine Mieterin ihre Toilette nicht benutzen, weil die verstopft ist, und unternimmt der Vermieter nichts dagegen, obwohl er von der Bewohnerin informiert wurde, so darf die Mieterin die Miete mindern. Das Amtsgericht Hannover hielt 50 Prozent Minderung und 250 Euro ,,Schmerzensgeld" für angemessen. (AZ: 559 C 3475/08)
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