Ist die Badewanne einer Mietwohnung dermaßen rau, dass der ,,Insasse" das Gefühl hat, ,,auf Sand zu sitzen", so hat der Vermieter die Pflicht, die Wanne auf seine Rechnung auszutauschen. Das gelte auch dann, wenn die Wanne erst 14 Jahre alt ist. Sie müsse jedenfalls so beschaffen sein, dass der Mieter darin ,,unbeschwerte Badefreude" genießen kann. (Amtsgericht Hannover, 414 C 16262/08)
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