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Umfassende Mietminderung wegen Großbaustelle

Gehen von einer Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft der Mietwohnung stark belastende Emissionen von Lärm, Gestank und Staub aus, ist eine umfassende Mietminderung begründet (LG Hamburg 333 S 13/01 WM 2001, 444).
 
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