Bröckelt der Platz an eine Wohnhaus, weil das Dach undicht ist und der Vermieter lässt nur das Dach, aber nicht die Fassade reparieren, so kann ein Mieter sowohl die Miete mindern als auch den Vermieter vor Gericht verklagen, die Sanierung auch auf die Fassade zu erweitern. Handelt der Vermieter nämlich nicht, kann Feuchtigkeit in die Mietwohnung eindringen. (Landesgericht Berlin 67 S 270/07)
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