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Mietminderung wegen fehlender Einbauküche
Erfolgt der mietvertraglich vereinbarte Einbau einer Küche durch den Vermieter nicht, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Der Minderungsbetrag kann entsprechend der herabgesetzten Gebrauchstauglichkeit der Wohnung die Höhe des für die Kücheneinrichtung vorgesehenen Mietzuschlags überschreiten (LG Dresden 15 S 0603/97 WM 2001, 336).
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