Wird ein Mieter durch ein vor seinem Fenster verlaufendes Baugerüst extrem beeinträchtigt ( hier unter anderem durch Baulärm sowie durch Einschränkungen der Licht- un Luftzufuhr), so kann er für die Zeit der Beeinträchtigung (hier mehr als 1 Jahr) die Miete reduzieren. Das Amtsgericht Hamburg-Altona sprach dem belästigten Mieter einen Minderungsanspruch von 30 Prozent zu. (Der Vermieter hatte freiwillig 16 Prozent zugebilligt.)
(Amtsgericht Hamburg-Altona, 317 C 198/07)
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