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Mietminderung wegen Wegnahme eines Abstellraums

Übergibt der Vermieter einem Mieter den einzigen Schlüssel für einen Abstellraum im Bereich des Treppenaufgangs und duldet jahrelang die Nutzung durch den Mieter als Abstellfläche für dessen Fahrrad, so ist dieser Abstellraum durch "schlüssiges Verhalten" Bestandteil des Mietvertrags geworden.

Wird der Abstellraum durch den neuen Eigentümer im Rahmen von Umbaumaßnahmen ohne Rücksprache mit dem Mieter beseitigt, so kann dieser die Miete mindern, weil ein Mangel vorliegt. Die stillschweigende Duldung muss auch der neue Eigentümer gegen sich gelten lassen.

Amtsgericht Hamburg, 46 C 1/07

 
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