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Keine Mietminderung wegen bekannter Mängel
Hat ein Ehepaar eine Wohnung angemietet, ohne die bereits zu diesem Zeitpunkt bestehenden Mängel (nachweislich) zu rügen, dann kann es anschließend nicht wegen dieser Mängel die Miete mindern, wenn es beim Vermieter erfolglos reklamiert. Der Vermieter kann im Gegenteil nach der Mietminderung das Mietverhältnis fristlos kündigen. (Landesgericht Berlin, 63 s 336/04)
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