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Mietminderung wegen braunem Trinkwasser

Eine Braunverfärbung des Trinkwassers, die erst dann nachlässt, wenn das Wasser eine ganze Weile gelaufen ist, stellt einen wesentlichen Mangel dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 213 C 270/97 WM 2000, 34).
 
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