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Mietminderung wegen Ruhestörung
Wird der Mieter durch den Einwurf in Recycling-Sammelcontainer oder auch durch Besucher eines Biergartens in seiner Ruhe gestört, kann er die Miete mindern, wenn diese Beeinträchtigungen nicht als ortsüblich anzusehen sind (AG Rudolfstadt 1 C 914/98 WM 2000, 19).
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