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Mietminderung wegen Garagentorlärm
Entstehen durch das Öffnen und Schließen eines Metallhoftores Geräusche, die die zulässigen Grenzwerte in der Mietwohnung überschreiten, liegt darin ein Wohnungsmangel, der zur Mietminderung berechtigt (AG Köln 214 C 437/00 WM 2002, 695).
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