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Verwirktes Mietminderungsrecht lebt wieder auf

Das infolge jahrelanger vorbehaltloser Mietzahlung verwirkte Mietminderungsrecht des Mieters lebt insoweit wieder auf, als der Vermieter die Beseitigung der Mängel verspricht, dem jedoch keine Folge leistet (AG München 452 C 11234/03 WM 2004, 90).
 
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