Verpasst ein Vermieter, der gegen einen Mieter eine Mieterhöhung durchsetzen will (die dieser nicht akzeptieren möchte), die Klagefrist, so hat es damit sein Bewenden. Der Vermieter muss, will er sein Ziel weiter verfolgen, den Mieter erneut um die Mieterhöhung angehen - mit gegebenenfalls erneut einzuhaltender Klagefrist. (Stimmt ein Mieter der geforderten Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Zugang der Vermieterbriefes zu, so kann der Vermieter innerhalb weiterer drei Monate" auf Erteilung der Zustimmung klagen". Diese insgesamt fünfmonatige Klagefrist hatte der Vermieter in dem Verfahren um einen Tag verpasst.) (LG Hamburg, 307 S 75/09)
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