Ein Vermieter kann nicht verlangen, dass seine Mieter einer Mieterhöhung schriftlich zustimmen. Es genügt, wenn die erhöhte Miete wenigstens zweimal vorbehaltlos überwiesen wurde. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg lehnte das Verlangen eines Vermieters nach schriftlicher Zustimmung ab. (6 C 280/09 u. a.)
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