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Mieterhöhung: Mieter muss nicht zustimmen, nur zahlen

Ein Vermieter kann nicht verlangen, dass seine Mieter einer Mieterhöhung schriftlich zustimmen. Es genügt, wenn die erhöhte Miete wenigstens zweimal vorbehaltlos überwiesen wurde. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg lehnte das Verlangen eines Vermieters nach schriftlicher Zustimmung ab. (6 C 280/09 u. a.)

 
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