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Unterkante der Fenster bei 1,94m: Hochparterre oder Erdgeschoss?

Eine Wohnung, bei der die Unterkante der Fenster 1,94 Meter über dem Erdboden liegt, befindet sich im Hochparterre und nicht im Erdgeschoss. Dieses Maß ist wichtig, wenn Vermieter die Miete erhöhen. Denn für Wohnungen in Berlin, die im Erdgeschoss liegen, darf die Miete (nach dem Berliner Mietspiegel) nicht so stark erhöht werden wie für Räume im Hochpaterre. (Amtsgericht Berlin Temeplhof-KreuzbergAZ: 18 C 230/08)

 
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