E-Mail Drucken

Mieter muss Vergleichswohnungen auffinden können

Erfolgt die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens anhand von Vergleichswohnungen, müssen diese so genau bezeichnet werden, dass der Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden kann (BGH VIII ZR 141/02 WM 2003, 149).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm