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BGH: 12 Monate müssen zwischen Mieterhöhungen liegen

Frühestens 12 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter ein Erhöhungsschreiben auf die ortsübliche Vergleichsmiete schicken. Frühere Mieterhöhungen sind unwirksam (BGH VIII ARZ 2/93, WM 93, 388).

 
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