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Mieterhöhung muss ziwschen Modernisierung und Instandhaltung unterscheiden

In einer Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierung müssen die durchgeführten Maßnahmen und die dafür angefallenen Kosten so genau aufgeschlüsselt sein, dass der Mieter die Trennung von Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwand nachvollziehen kann (LG Rostock I S 97/98 WM 2000, 24).

 
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