In einer Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierung müssen die durchgeführten Maßnahmen und die dafür angefallenen Kosten so genau aufgeschlüsselt sein, dass der Mieter die Trennung von Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwand nachvollziehen kann (LG Rostock I S 97/98 WM 2000, 24).
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