E-Mail Drucken

Mieterhöhung mit Vergleichswohnung

Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit dem Hinweis auf Vergleichswohnungen, müssen diese so angegeben werden, dass der Mieter sie aufsuchen und auf den Klingelknopf drücken kann (AG Leonberg 2 C 1459/97 WM 2002, 54).

 
auch lesenswert:

Kommentar schreiben

Emailadresse wird nicht veröffentlicht und ist nur bei Gästen zwingend.
Erweiterte Funktionen für registrierte User.
!!!FÜR EINZELFALLFRAGEN BITTE DAS FORUM BENUTZEN!!!


Sicherheitscode
Aktualisieren

Joomla templates by kzm