Der Vermieter kann eine Erhöhung der jährlichen Miete um elf Prozent der Kosten verlangen, die mit der Umstellung von Stadt- auf Erdgas verbunden sind (AG Potsdam 26 C 246/95 WM 2000, 36).
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Der Vermieter kann eine Erhöhung der jährlichen Miete um elf Prozent der Kosten verlangen, die mit der Umstellung von Stadt- auf Erdgas verbunden sind (AG Potsdam 26 C 246/95 WM 2000, 36).
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