Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß § 3 MHG setzt voraus, daß die Erhöhungserklärung eine Aufschlüsselung der Kosten in einzelne Gewerke und Rechnungspositionen enthält (AG Hohenschönhausen, Urteil v. 25.02.1998 - 11 C 654/97).
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Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß § 3 MHG setzt voraus, daß die Erhöhungserklärung eine Aufschlüsselung der Kosten in einzelne Gewerke und Rechnungspositionen enthält (AG Hohenschönhausen, Urteil v. 25.02.1998 - 11 C 654/97).
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