Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Lichterketten und Weihnachtsschmuck am Haus generell erlaubt sind - vorausgesetzt, sie sind sicher installiert. Außerdem dürfe die Hausfassade nicht beschädigt und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Das gelte auch für den Mieter, denn es sei weit verbreitete Sitte, in der Weihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Ein Vermieter dürfe dann keine Einwände dagegen vorbringen. (LG Berlin, 65 S 39009)
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