Schäden, die an einem Mietshaus durch Verschulden der Mieter entstehen, sind von diesen zu ersetzen. Das hat das Amtsgericht Gummersbach entschieden und die Mieter-Haftung auch für den Fall anerkannt, dass er sich bei seinem Umzug von Freunden helfen ließ, die den Schaden angerichtet haben. (AmG Gummersbach, 10 C 169/09)
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