Wird eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, so haben die Mieter ein Vorkaufsrecht - aber nur beim ersten Verkauf nach der Umwandlung. Auf nachfolgende Verkäufe erstreckt sich das Vorkaufsrecht auch dann nicht, wenn beim ersten Verkauf das Vorkaufsrecht nicht bestand, weil die Wohnung einem Familien- oder Haushaltsangehörigen verkauft wurde. (AZ: V ZR 269/06)
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